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Autor Thema: Diskussionen über das Tagesgeschehen  (Gelesen 7595 mal)
Julia
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« Antworten #15 am: 05 Juni 2009, 12:32:02 »

neuer Artikel zum Thema:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/450/470994/text/print.html
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..denn sie sind nackt, aber Spiegel besitzen sie. Dahinein pressen sie uns, dünn wie ein Gedanke zwischen zwei Buchseiten- sofern etwas von uns bleibt

"Realität ist was für Leute, die mit Drachen nicht umgehen können."
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« Antworten #16 am: 05 Juni 2009, 14:14:47 »

@Mel: Warum sollte man jemand Einkaufsgutscheine geben? Unsere Gesellschaft basiert auf Geld und darauf, dass du für's Arbeiten Geld bekommst und damit dann konsumieren kannst. Warum sollte man Gutscheine rausgeben? Macht wenig Sinn. Klar geben sie es dann nur für das aus, das man gerne hätte dass sie es ausgeben, aber das ist Bevormundung der Bürger, und unzulässige noch dazu. Und dein Argument, dass das Geld nicht beim Vermieter ankommen könnte zieht nicht - mein Arbeitgeber zieht mir die Miete auch nicht vom Gehalt ab und überweist sie an den Mieter. Wenn jemand die Miete nicht zahlt, fliegt er raus. Das hat mit Hartz-IV nichts zu tun. Und die 2% sind eine Zahl, die ich mal gelesen habe. Ich halte es auch nicht für realistisch, dass es viel mehr sind.
@Joanna: Ich kenn mich im genauen Reglement nicht aus. Und nur, dass es für alle gilt zeigt ja nicht, dass es nicht kompliziert sein kann ^^
Was das Dazuverdienen angeht: ich bin der Meinung, wenn jemand Arbeiten geht, dann behält er das Geld, fertig. Er hat es schließlich verdient. Das gilt auch für Bafög u.ä. Wenn es soviel Geld wird, dass ich keinen Anspruch mehr auf ALG habe, umso besser, dann bin ich draußen. Bis dahin, was soll die Anrechnerei?
Dann lass ihn für 600 seine 70qm mieten. Von der Idee kommt der schon ab, sobald er merkt, dass dann nix übrig bleibt. Gleiches gilt für Einkaufsgutscheine. Das ist doch Kokolores. Jeder muss für sich wissen, wo er wohnt. Gerade weil ich vom Arbeitgeber später auch nicht vorgeschrieben kriege, wo ich wohne. Das ist eine private Entscheidung, da kann ich die Kohle ausgeben und nicht die ARGE.
Was das Zwingen angeht, war das natürlich eine unzuverlässige Kürzung. Klar kann man niemand zwingen, einen nicht existenten Job anzunehmen. Aber die ARGE und die Politik sowie zu großen Teilen die Medien tun so, als ob es die fünf Millionen Jobs gäbe, und die ganzen Hartzis nur zu faul wären, sie anzunehmen. Das halte ich für groben Unfug. Auch dass die Stellenbörsen so viel hergeben glaube ich im Leben nicht, aber da lass ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Ich finde, die Zielrichtung der ARGEn mit der Konzentration auf dem Fordern, also dem "nimm Job an oder stirb", ist derzeit schlicht Schwachsinn. Und Sanktionen drohen dir schon deutlich früher, etwa wenn du deine Berwerbungszahl nicht schreibst oder einen Job ablehnst.
 
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« Antworten #17 am: 05 Juni 2009, 15:07:06 »

Ich bin grad erst eingestiegen mit Lesen und hätte da ein paar Punkte, wo ich meinen Senf zu abgeben möchte, dementsprechend ist das jetzt wahrscheinlich ein wenig wirr Wink

zur Wohnung
Erst einmal gibt es KEINE bestimmte Quadratmetervorgabe als solche. So weit ich weiß, gibt es ein Mietenmaximum, was sich folgendermaßen berechnet:
für eine Person: 45 m² x ortsüblichen Mietsatz pro m²
für zwei Personen: 60 m² x ortsüblichen Mietsatz pro m²
bei drei 75 m² etc.
Ob du nun ne Wohnung hast, die über bspw. 60 m² liegt ist egal, solange dieses Maximum nicht überschritten wird. Die m²-Gebundenheit wurde meines Wissens vom BSG gekippt. Ich weiß jetzt allerdings nicht, wie es ausschaut, wenn der Versicherte nun eine Wohnung mieten möchte, die z.B. 50 EUR über diesem Maximalbetrag liegt. Ich könnte mir vorstellen, dass dann trotzdem die größere Wohnung möglich ist, allerdings nur der Maximalbetrag gezahlt wird, denn soweit ich weiß, ist Sinn und Zweck des ALG II, dem Menschen (begrenzte) Mittel für ein eigenverantwortliches, menschenwürdiges und lebenswertes Leben an die Hand zu geben. Demnach fänd ich es komisch, wenn da jetzt eine Wohnung nicht genommen werden dürfte, weil die z.B. 5 EUR über dem Maximumsatz liegt.

Und es gibt Fälle, in denen die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird. Sinnvollerweise würd ich meinen. Wenn ich jetzt eine alleinerziehende Mutter mit Alkoholproblem hab, dann ist es auch für die Kinder am besten, wenn zumindest gewährleistet ist, dass sie ein Dach über dem Kopf haben!
Aber das ist nicht der Regelfall! Das wird erst gemacht, wenn begründete Zweifel vorliegen und dann auch nur in Ausnahmefällen. Wie gesagt, ALG II soll eigentlich keine Bevormundung darstellen...

Zu Hausbesuchen im Allgemeinen
Soweit ich weiß, werden die Hausbesuche vor allem deswegen durchgeführt, um den ALG II-Satz festzulegen. Bei einer 2er WG zum Beispiel: WEnn sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, werden die Einkommen von beiden Personen zusammengerechnet und danach die Hilfebedürftigkeit festgestellt. Außerdem steht dann beiden nur 90% des Satzes zu. Leben sie zwar zusammen, aber nicht in einer eheähnlichen GEmeinschaft, steht beiden 100% zu... Von daher kann ich mir gut vorstellen, dass da oft ein wenig gemogelt wird. oder es zumindest versucht wird. Allerdings finde ich die Kriterien, mit denen die ARGE nun versucht festzustellen, ob eine eheähnliche GEmeinschaft vorliegt, zuweilen ein wenig komisch. z.B. soll es ein Zeichen dafür sein, wenn beide Zahnbürsten der Personen in einem Zahnputzbecher stehen...XD

Zum Anrechnen von Arbeitsentgelt
Ganz genau hab ich das jetzt nciht mehr im Kopf wie nun was angerechnet wird. Ich weiß nur noch, dass es eine Grenze von 100 EUR gibt, die man so oder so dazuverdienen darf, ohne dass da das ALG II gekürzt wird, und darüber hinaus wird das meine ich anteilig gekürzt. Ums genau zu wissen, müsste ich jetzt kurz ins SGB II kucken und da hab ich grad keine Lust zu...XD
Aber Sinn und Zweck ist diese anteilige Anrechnung, dem ALG II-Empfänger zu ermutigen, Arbeit anzunehmen. Und das find ich wichtig. Durch die anteilige Anrechnung ist gewährleistet, dass zwar das ALG II gekürzt wird, aber das nicht in dem Maße, dass der ALG II-Empfänger im Endeffekt mit Arbeit genau so viel hat, wie ohne Arbeit. Sondern er hat mit Arbeit auch mehr Geld in der Tasche und der Staat wird gleichzeitig entlastet. Ich würd das zwei Fliegen mit einer Klappe nennen Wink


Ich find das System ALG II davon abgesehen gar nicht soo verkehrt. Ich will nicht bestreiten, dass da noch einige Macken im System sind, aber die Denkansätze sind gut und ich denke mit der Zeit werden auch die Ungereihmtheiten gekippt werden.
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Joanna
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« Antworten #18 am: 05 Juni 2009, 15:15:24 »

Zitat
Was das Dazuverdienen angeht: ich bin der Meinung, wenn jemand Arbeiten geht, dann behält er das Geld, fertig. Er hat es schließlich verdient. Das gilt auch für Bafög u.ä. Wenn es soviel Geld wird, dass ich keinen Anspruch mehr auf ALG habe, umso besser, dann bin ich draußen. Bis dahin, was soll die Anrechnerei?
Er darf doch das Geld behalten, niemand nimmt es ihm weg, zumindest nicht von der ARGE! Die Anrechnerei ist dafür da zu erkenne, wieviel noch fehlt um den Lebensmindeststandard zu erreichen. Würde man das nicht machen, würde niemand aus der ARGE wegfallen und würde man feste Sätze einführen Käme die Frage ab welchem Betrag bekommt man wieviel und warum erhält derjenige, der 900 euro verdient genausoviel zusatz wie derjenige, der nur 700 verdient? Daher die %Sätze (100 euro freim bis 800 euro 20% und ab 800 Euro 10%)
Das ist genau der Punkt, den ich in meinem letzten Post am Ende hatte, die ARGE nimmt nicht weg, sie berechnet nur, was sie dazugeben muss.

Zitat
Dann lass ihn für 600 seine 70qm mieten. Von der Idee kommt der schon ab, sobald er merkt, dass dann nix übrig bleibt. Gleiches gilt für Einkaufsgutscheine. Das ist doch Kokolores. Jeder muss für sich wissen, wo er wohnt. Gerade weil ich vom Arbeitgeber später auch nicht vorgeschrieben kriege, wo ich wohne. Das ist eine private Entscheidung, da kann ich die Kohle ausgeben und nicht die ARGE.
Und genau damit förderst du die dreckigen Schmarotzer, die dann die tollen mega teuren Luxuswohnungen bziehen und von deinen Steuergeldern leben. Jedem das, was ihm zusteht. Wer nicht arbeitet, der muss mit dem Minimum auskommen, da passen riesige und teure WOhnungen nicht ins Konzept.

Zitat
Aber die ARGE und die Politik sowie zu großen Teilen die Medien tun so, als ob es die fünf Millionen Jobs gäbe, und die ganzen Hartzis nur zu faul wären, sie anzunehmen.
Momentan tun die Medien nicht so, als ob es so viele Jobs gäbe, ich weiß ja nicht, wo du deine Informationen herbekommst, aber wenn du mal die Zeitung liest und die Nachrichten schaust dann kommt gerade was Jobs angeht Opel ins SPiel und die Wirtschaftskrise und der Leerlauf in der Maschinenindustrie und die damit einhergehende Kurzarbeit und die Prognosen für die Steigung der Arbeitslosenzahlen in den nächsten Monaten durch die Wirtschaftskrise.

Zitat
Und Sanktionen drohen dir schon deutlich früher, etwa wenn du deine Berwerbungszahl nicht schreibst oder einen Job ablehnst.
Schließlich hat man eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, in der die Aufgaben und Pflichten BEIDER Seiten drin stehen. Wenn du die Passagen in deinem Arbeitsvertrag nicht erfüllst wirst du auch gekündigt, riguros, da gibts keine Gehaltskürzungen. DIe ARGE ist dahingehend noch richtig nett! Und man kann mit denen auch Reden, beispielsweise wenn man aufgrund bestimmter Verhältnisse gerade Schweirgkeiten hat (Pflegefall in der Familie, Todesfall, Krankheit was auch immer) sagen die auch "Ok, die nächsten zwei Monate sind sie "beurlaubt" und müssen nichts tun".
Und du musst nicht jeden Job annehmen! Ich musste auch nicht nach Ulm umziehen, weil ich dort eine Zusage hatte, im Gegenteil, ich erhielt vollstes Verständnis, dafür, dass ich es nicht gemacht habe. Ein Maurer muss nicht plötzlich schlachten gehen, aber klar, mann muss zeigen, dass man sich bemüht und etwas für sein Geld tun. Du kannst deinem Chef später auch nicht sagen "ne du, Kunde XY gefällt mir nicht, den beienen ich nicht".
Wenn man sich normal verhällt und nicht schmarotzen will (und es auch nicht tut) bekommt man keine sanktionen.


Zitat
Außerdem steht dann beiden nur 90% des Satzes zu. Leben sie zwar zusammen, aber nicht in einer eheähnlichen GEmeinschaft, steht beiden 100% zu...
Das ist nicht richtig. Eheähnliche Gemeinschaft ist wie normale Familie, die älteste Person zählt als Haushaltsvorstand und bekommt 100% (351 Euro) der Partner nur 311 und die Kinder nur 208 EUro.
Ich kann dir alles berechnen, ich kenne jegliche Anrechnungsverfahren und kann dir jeden Bescheid auseinander nehmen. Ich habe das schließlich das letzte jahr über gemacht für andere, das war mein Job.
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« Antworten #19 am: 05 Juni 2009, 16:16:48 »

@Mel: Warum sollte man jemand Einkaufsgutscheine geben? Unsere Gesellschaft basiert auf Geld und darauf, dass du für's Arbeiten Geld bekommst und damit dann konsumieren kannst. Warum sollte man Gutscheine rausgeben? Macht wenig Sinn. Klar geben sie es dann nur für das aus, das man gerne hätte dass sie es ausgeben, aber das ist Bevormundung der Bürger, und unzulässige noch dazu. Und dein Argument, dass das Geld nicht beim Vermieter ankommen könnte zieht nicht - mein Arbeitgeber zieht mir die Miete auch nicht vom Gehalt ab und überweist sie an den Mieter. Wenn jemand die Miete nicht zahlt, fliegt er raus. Das hat mit Hartz-IV nichts zu tun. Und die 2% sind eine Zahl, die ich mal gelesen habe. Ich halte es auch nicht für realistisch, dass es viel mehr sind.
Die Einkaufsgutscheine kriegt auch nicht jeder einfach so. Die kriegen (oder kriegten, aktuell kann ich dir da nichts zu sagen) die Leute, die sonst in der Monatsmitte wieder beim Amt standen und sagten, sie würden verhungern. Klar, da kannst du denen natürlich sagen: Pech, ihr hattet euer Geld, seht zu, wie ihr satt werdet. Aber was machst du, wenn da Kinder mit im Spiel sind? Wieder Geld geben? Und wenn sie nach zwei Tagen wieder da sind? Noch mehr? Die Kinder aus der Familie rausnehmen, auch wenn sie abgesehen von den Geldproblemen gut versorgt werden?

Oh, ich finde mein Mietbeispiel zieht in der Tat. Aber Viktoria schrieb gerade, das wäre sowieso nur in Ausnahmefällen so. Und in gewissen Fällen würde ich wirklich Bevormundung der Obdachlosigkeit vorziehen, vor allem, wenn es Familien betrifft.
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« Antworten #20 am: 05 Juni 2009, 16:30:01 »

Zitat
Außerdem steht dann beiden nur 90% des Satzes zu. Leben sie zwar zusammen, aber nicht in einer eheähnlichen GEmeinschaft, steht beiden 100% zu...
Das ist nicht richtig. Eheähnliche Gemeinschaft ist wie normale Familie, die älteste Person zählt als Haushaltsvorstand und bekommt 100% (351 Euro) der Partner nur 311 und die Kinder nur 208 EUro.
Ich kann dir alles berechnen, ich kenne jegliche Anrechnungsverfahren und kann dir jeden Bescheid auseinander nehmen. Ich habe das schließlich das letzte jahr über gemacht für andere, das war mein Job.

das ist meines Wissens die veraltete Auffassung. Diese Unterteilung in "Haushaltsvorstand" und andere Mitglieder des Haushaltes gibt es nicht mehr. Jetzt stehen beiden (voll erwerbsfähigen) 90% zu, was dann ja auch 180% macht.
Die Sätze haben sich darüber hinaus auch erhöht. Ich meine der Regelbetrag liegt jetzt bei 370 oder so...
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Joanna
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« Antworten #21 am: 05 Juni 2009, 16:39:51 »

Tun sie nicht, da muss ich dich leider berichtigen und das mit den beide zu 90% kommt ja am ende aufs selbe raus, kann sein, dass sie das zum 1.1. geändert haben, in der berechnung ändert sich schlussendlich nichts.

Also die 351 Euro ist schon die Erhöhung von damals nur 347 (Juli 08 kam die erhöhung)
Was neu ist, ist die Erhöhung von 10 Euro fürs Kindergeld, jetzt sind es ja 164 statt nur 154 euro.
« Letzte Änderung: 05 Juni 2009, 19:21:08 von Joanna » Gespeichert
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« Antworten #22 am: 05 Juni 2009, 17:07:07 »

ich weiß jetzt nicht, ab wann das mit den 90% jetzt gekommen ist. Ich weiß nur, dass ich das vor knapp nem Monat im Seminar hatte und das so hängen geblieben ist Wink
Und zum Betrag - kann gut sein, dass ich da komplett neben liege, wie gesagt, ist schon ein wenig her, dass ich das hatte...
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« Antworten #23 am: 05 Juni 2009, 19:21:01 »

So, ich habe mir erlaubt nochmal genau nachzusehen,w as die ARGE fabriziert:
Einzelne Person: 351 Euro (100%)
Zusätzlich:
Kinder bis 14 Jahre 211 Euro (60%)
Kinder ab 15 bis 25 Jahre 281 Euro (80%)
Lebensgefährte/-in, Ehepartner/in: 316 Euro (90%)
Beide 90% ist also nicht richtig
Hinzu kommt Mehrbedarf bei Alleinerziehenden (je nach Alter und Anzahl der Kinder bis zu 60% der Regelleistung)
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« Antworten #24 am: 06 Juni 2009, 14:15:59 »

Es sind definitiv 90% für beide, §20 Abs.3 SGB II
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« Antworten #25 am: 07 Juni 2009, 14:11:35 »

Das ist veraltet von 2003, da haben alleinerziehende oder halt einzelne Personen einen Anspruch von 345 Euro, jetzt sind es 351.
Ab dem 1.7.2006 wurde es geändert auf 100% für Alleinstehende und Alleinerziehende und auf 90% für den Partner
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/regelleistungen2006.aspx

und am dem 1.7.2009 wurde der betrag erhöht auf 351 Euro
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« Antworten #26 am: 07 Juni 2009, 18:52:14 »

Ichhoffe, ihr ward heut alle wählen ^^

Ich war richtog überrascht, das sie meinen Perso nicht sehen wollten. Ihnen rechte die Wahlkarte, sie haben aber auch eine Liste gehabt, in die ich mit meiner Nummer, die auf der Karte stand eingetragen wurde.
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« Antworten #27 am: 07 Juni 2009, 19:01:56 »

*lach, meinen Perso wollten sie auch nicht sehen, aber da ich in einem kleinen Dorf, wo jeder jeden kennt, wählen gegangen bin, auch kein allzu großes Wunder *g

die ersten (deutschen) Schätzungen sind auch schon draußen hat meine Ma grad gesagt. Irgendwas mit 11% für die FDP, 12% für die Grünen, und CDU hat  die meisten Stimmen...
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« Antworten #28 am: 07 Juni 2009, 19:03:51 »

Ich hab für keinen der drei gestimmt *snüff
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« Antworten #29 am: 07 Juni 2009, 21:53:53 »

Meinen Perso wollten sie auch nicht sehen und ich glaube nicht, dass die mich kannten.
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